Anmeldung zur Homöopathie Ausbildung

Hiermit melde ich mich verbindlich zum Ausbildungslehrgang in klassischer Homöopathie an.
Die folgenden Teilnahmebedingungen habe ich zur Kenntnis genommen und erkenne sie an.

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Teilnahmebedingungen

Die Kündigung des Studienvertrages kann alle 6 Monate schriftlich erfolgen, wenn z.B. das Semester im Jänner beginnt, dann ist der nächste Kündigungstermin am 31. Mai zum 30. Juni (Poststempel), bzw. wenn das Semester im Juli beginnt, dann ist der nächste Kündigungstermin am 30. November zum 31. Dezember. Sonderregelungen mit kürzerer Kündigungszeit besteht nur mit nachgewiesener schwerer Erkrankung. Bei Rücktritt des Studienvertrages bis spätestens 2 Wochen vor Kursbeginn verrechnen wir eine Storno-Bearbeitungsgebühr von 50 Euro. Bei Kündigung nach Beginn des Studiums wird die volle Halbjahresrate fällig. Die Kursgebühr ist im Voraus zu entrichten. Bild- und Tonaufnahmen sind im Unterricht verboten. Schulunterlagen, die sie vom Institut für klassische Homöopathie Lindau erhalten, sind nur für eigene Lernzwecke gedacht und dürfen nicht an Dritte weitergegeben werden. Alle Informationen, die Sie im Laufe der Ausbildung über Patienten erhalten, unterliegen der Schweigepflicht. Mit der Anmeldung wird diese Verpflichtung anerkannt. Das Institut für klassische Homöopathie behält sich organisatorische und inhaltliche Änderungen sowie Preisänderungen vor.

Sämtliche im Institut erhaltenen schriftlichen Unterlagen, Skripten und der wörtlich mitgeschriebene Unterrichtsstoff sind Eigentum des Institutes und dürfen nicht an dritte Personen weitergegeben, verkauft oder in irgendeiner Form veröffentlicht werden. Für sämtliche Vorträge, Seminare sowie verfassten Unterlagen gilt das Copyright, welches ausschließlich bei Elisabeth Majhenić liegt. Die Anmeldung ist erst gültig, nach einem persönlichen Aufnahmegespräch mit dem Institut Vorstand Elisabeth Majhenić und nach Bezahlung der ersten 6 Studieneinheiten. Der Einstieg in eine Ausbildung ist jederzeit möglich.

Information für “Nicht-Ärzte”, insbesondere für Naturheiltherapeuten in Österreich:

Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass die Absolvierung der Ausbildung in Tierhomöopathie und Humanhomöopathie sowie die Teilnahme an Seminaren oder Kursen in klassischer Homöopathie nicht zur ausübenden Tätigkeit in Österreich berechtigen. In Deutschland und Liechtenstein ist zur ausübenden Tätigkeit von klassischer Homöopathie die zusätzliche Ausbildung zum Naturheilpraktiker mit den jeweils geforderten Unterrichtsstunden von Anatomie, Physiologie und Pathologie erforderlich. Teilnehmer aus der Schweiz bitten wir, Information beim jeweiligen Kanton einzuholen, da die gesetzlichen Bestimmungen zur Niederlassung als klassischer Homöopath von Kanton zu Kanton unterschiedlich sind. Über die Prüfungsbedingungen und Berufsbewilligung in der Schweiz informieren Sie sich bitte unter OdA AM (Organisation der Arbeitswelt Alternativmedizin Schweiz) www.oda-am.ch. Genauere Informationen zum Gleichwertigkeitsverfahren finden Sie unter:
www.oda-am.ch/de/hoehere-fachpruefung/gleichwertigkeitsverfahren/